Wechselendoprothetik, Revisionseingriffe
In seltenen Fällen kann es erforderlich sein, nach bereits erfolgter Schulteroperation (z.B. einliegendes künstliches Schultergelenk, u.a.) einen erneuten Eingriff durchzuführen.
In seltenen Fällen kann es erforderlich sein, nach bereits erfolgter Schulteroperation (z.B. einliegendes künstliches Schultergelenk, u.a.) einen erneuten Eingriff durchzuführen.
Gemeinsam beratschlagen wir unter Berücksichtigung aller Umstände das weitere Vorgehen. Gängige Ziele sind Schmerzlinderung, Verbesserung der Beweglichkeit und der Funktion. Wir sind der Überzeugung, dass insbesondere in solchen Fällen eine umfassende ärztliche Betreuung von der Indikationsstellung über den operativen Eingriff bis zur Nachbehandlung bzw. Rehabilitation von großem Vorteil ist.